1. Georgia Augusta Universität Göttingen


 

 

Da die Professoren von den Studenten für ihre Vorlesungen bezahlt wurden, waren die traditionell von ihnen mehr oder weniger abhängig. Doch während an vielen Universitäten des alten Reiches die Professoren gar keine, nur schlechte oder unregelmäßige staatliche Besoldung genossen, und daher auf das Wohlwollen der Studenten völlig angewiesen waren, erhielten die Göttinger Professoren gute, regelmäßige Gehälter, die an ihren Leistungen für die Universität orientiert waren. Die Professoren sollten nach dem Willen von Gerlach Adolph von Münchhausen, dem ersten Kurator der Universität, unabhängig von den Hörergeldern sein.
Stammbuchblatt: Der äußere Hof des Universitäts Collegii in Göttingen, G.D.Heumann, 1746/47 So waren die Professoren auch unabhängiger für eine Verwendung in der akademischen Selbstverwaltung, deren Aufgabe insbesondere in der Gerichtsbarkeit über die Studenten lag. Nach ihrem traditionellen Verständnis war die Universität zugleich kollegial und patriarchalisch organisiert. Ideal gesehen waren alle Professoren und Studenten rechtlich gleichberechtigt, doch aufgrund des geringen Alters der Studenten sollten die Professoren ihnen gegenüber eine erzieherische Aufgabe wahrnehmen.

S. Brüdermann, "Dieß geistliche Schlaraffen-Ländgen"; in: G.C. Lichtenberg:
Wagnis der Aufklärung, Ausstellungskatalog, München, Wien 1992, S. 118

 

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